Der Ausbau läuft je nach Straße und Gebäude unterschiedlich. CTS prüft mit Ihnen die Buchbarkeit, den Bauzustand und den passenden Weg zum Anschluss – auch wenn die Glasfaser noch nicht fertig ist.
Eine Leitung in der Straße, eine erteilte Eigentümergenehmigung oder ein Begehungsprotokoll bedeuten noch nicht, dass der Anschluss bereits nutzbar ist. Auch Bau- und Fertigstellungsdaten allein sind keine verbindliche Zusage für den Anschalttermin.
Wir prüfen Ihre konkrete Anschrift. Pauschale Baufristen, Aussagen „jetzt überall fertig“ oder eine allgemeine Zusage für einen kostenlosen Hausanschluss wären nicht zuverlässig. Mögliche Baukosten und Sonderwünsche klären wir individuell vor einer Beauftragung.
Wenn die Glasfaser noch nicht fertig ist oder der Bauzustand unklar bleibt, prüfen wir zusätzlich die verfügbaren DSL-Angebote. Entscheidend ist, welche Geschwindigkeit und welches Übergangsprodukt an Ihrer Adresse tatsächlich buchbar sind. Es gibt nicht überall dieselben Tarife; ein verfügbarer Standardtarif kann eine sinnvolle Alternative sein.
Keine doppelte laufende Tarifberechnung beim Wechsel von Netkom-DSL auf Netkom-Glasfaser: Der Glasfasertarif wird mit seiner technischen Nutzbarkeit kostenpflichtig. Am Tag der Glasfaseraktivierung endet die Berechnung des bisherigen Netkom-DSL-Tarifs, auch beim Übergangs-DSL.
Ja, sofern das gewünschte Produkt an Ihrer Adresse für eine Bestellung freigegeben ist. Vorbestellung und tatsächliche Nutzbarkeit sind unterschiedliche Schritte. CTS prüft mit Ihnen den Bauzustand und bietet bei Bedarf einen DSL-Übergang an. Die Glasfaser-Berechnung beginnt nicht allein durch Ihre Anfrage oder Vorbestellung.
Sie können Ihren passenden Internettarif mit CTS abstimmen. Für bauliche Arbeiten am Gebäude ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers oder einer bevollmächtigten Person erforderlich. Sprechen Sie Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter darauf an; CTS hilft bei den nächsten Schritten.
Die Einheitenzahl ist für bestimmte Angebote und die Planung im Gebäude wichtig. Gebäude ab vier Einheiten müssen nicht pauschal mit einer Bestellung warten. Ob und wie Hausanschluss und Innenverkabelung realisiert werden, klären wir für das konkrete Gebäude.
Bitte teilen Sie uns das von Anfang an mit. Wir prüfen bestehende Verträge und legen Glasfaser über den passenden Bestandskundenweg an. Bei derselben Anschlussadresse ersetzt der neue Glasfasertarif den alten DSL-Tarif nach Aktivierung. Ein bereits vorhandener Glasfaserauftrag wird nicht doppelt gebucht.
Nein. Bei einem vereinbarten Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme wird der betreffende Festnetzanschluss bearbeitet. Zusätzliche TV-, Mobilfunk- oder sonstige Verträge können getrennt weiterlaufen und müssen gegebenenfalls selbst gekündigt werden. Ein Neuanschluss ohne Anbieterwechsel kündigt Ihren alten Anschluss nicht. CTS hilft beim Abgleich Ihrer Unterlagen.
Nicht unbedingt. Bei Anschluss über einen ONT können geeignete vorhandene Router und Netzwerkkabel weitergenutzt werden. Anschlussart, Router-Kompatibilität und Verkabelung sollten vorher geprüft werden. Bei Fremdroutern kann der Support durch den Anbieter eingeschränkt sein; CTS berät Sie zur passenden Lösung.
Die benötigten Unterlagen hängen vom konkreten Fall ab. CTS stellt Ihnen die dafür aktuell gültigen Vertrags- und Genehmigungsunterlagen bereit. Bitte verwenden Sie keine alten Tarifübersichten oder Formulare von früheren Ausbauaktionen. Für eine erste Anfrage reichen Ihre Anschlussadresse und eine Kontaktmöglichkeit; senden Sie zunächst keine Bankdaten oder Ausweiskopien per E-Mail.
Tarifberatung und Auftragsvorbereitung sind kostenfrei. Installation, Verkabelung und zusätzliche Hardware sind davon getrennte Leistungen; mögliche Kosten stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Ronald Ellerhausen
netkom@edv.io · 036458 49222
CTS · Zeughausstraße 5 · 99438 Bad Berka
Informationsstand: 07.10.2026. Konkrete Verfügbarkeit, Konditionen und Termine werden vor Abschluss individuell bestätigt. Die Webseite bietet aktuell eine unverbindliche Anfrage an CTS, keine automatische Verfügbarkeitsprüfung oder Vertragsübermittlung.