Wann ist keine Änderung der Innenverkabelung nötig?
Das bedeutet, dass Sie bei der später stattfindenden Baubeghung den Anschlussort der Glasfaser dahingehend auf Wunsch optimieren können (bauliche Machbarkeit vorausgesetzt), das er entweder in den gleichen Raum des Routerstandortes erfolgt, oder in einem Raum, der mit einem der oben genannten Kabel bereits versorgt ist und dieses Kabel beim geplanten Routerstandort ankommt.
Wir sprechen also immer von einer einzigen Kabelverbindung Glasfaseranschluss -> Router. Mehr ist nicht nötig.
Eine bereits vorhandene Verkabelung vom Router weg, zu den einzelnen Endgeräten muss deshalb auch nicht geändert werden, wird also weitergenutzt. Nutzen Sie keinerlei verkabelte Endgeräte, also nur W-Lan, müssen Sie also meist auch keinerlei Verkabelung ändern!
Wann ist eine Änderung der Innenverkabelung nötig?
Gerne können Sie sich hier detailliert belesen: GEBÄUDEVERKABELUNG IM GLASFASERAUSBAU AUSFÜHRUNGSKONZEPT
Beispielhafte Grafiken zur Verkabelung in Ein- und Mehrfamilienhäusern:
Lesen Sie gerne hier über die Details: https://www.htp.net/magazin/glasfaser-ins-haus
Entscheiden Sie sich für den Glasfaser-Anschuss in Ihrer Immobilie und damit für den Anschluss an die digitale Zukunft.
Sofern Sie sich jetzt für den Glasfaser-Anschluss entscheiden und bereits Ihren Wunschtarif wählen, erhalten Sie einen kostenfreien Hausanschluss.
Kostenfrei ist der Hausanschluss, solange dieser vor Baubeginn abgeschlossen wird und der kürzeste Weg zum jeweiligen Hausanschlusspunkt gewählt wird. Bei Sonderwünschen, oder einer Beauftragung nach Beginn der Bauarbeiten können Mehrkosten anfallen, die vom Hauseigentümer zu tragen sind.
hier die anfallenden Kosten, ja nach Abschluss zu einer bestimmten Phase:
Glasfaseranschlusspreis vor Baubeginn (mit Internet-Vertrag) | 0 Euro |
Glasfaseranschlusspreis nach Baubeginn (mit Internet-Vertrag) | 1.000 Euro |
Vorratsanschlusspreis (ohne Internet-Vertrag) nach Baubeginn | 2.000 Euro |
nachzulesen unter: www.netkom.de/Glasfaserausbau/Netzausbau_in_Thueringen/Bad_Berka
Bei Gebäuden mit mehr als 3, also ab 4 abgeschlossenen Wohnungen/Gewerbe (ab 4 Wohneinheiten), gibt es auch eine Variante, wo Sie (als Besitzer/ Verwalter) sich nicht selber um die Innenverkabelung kümmern müssten. Die beiden Varianten werden hier erklärt: Varianten gebäudeinnerer Glasfaserausbau
Entscheiden Sie sich für den Glasfaser-Anschuss in Ihrer Immobilie und damit für den Anschluss an die digitale Zukunft.
Sofern Sie sich jetzt für den Glasfaser-Anschluss entscheiden und bereits Ihren Wunschtarif wählen, erhalten Sie einen kostenfreien Hausanschluss.
Kostenfrei ist der Hausanschluss, solange dieser vor Baubeginn abgeschlossen wird und der kürzeste Weg zum jeweiligen Hausanschlusspunkt gewählt wird. Bei Sonderwünschen, oder einer Beauftragung nach Beginn der Bauarbeiten können Mehrkosten anfallen, die vom Hauseigentümer zu tragen sind.
hier die anfallenden Kosten, ja nach Abschluss zu einer bestimmten Phase:
Glasfaseranschlusspreis vor Baubeginn (mit Internet-Vertrag) | 0 Euro |
Glasfaseranschlusspreis nach Baubeginn (mit Internet-Vertrag) | 1.000 Euro |
Vorratsanschlusspreis (ohne Internet-Vertrag) nach Baubeginn | 2.000 Euro |
nachzulesen unter: www.netkom.de/Glasfaserausbau/Netzausbau_in_Thueringen/Bad_Berka
Die Bundesnetzagentur plant die zukünftige Abschaltung des herkömmlichen Kupfer-DSL-Festnetzes in den Gebieten, in denen die Glasfasertechnologie bereits bis in die Gebäude gebracht wurde ab dem Jahre 2030. Warum? Weil der Betrieb zweier Netzt nicht nur umständlich, sondern auch unheimlich teuer (Energiekosten / Wartungskosten) ist - vor Allem - wenn im alten Kupfernetz nur noch sehr wenige Kunden verblieben sind. Der Aufwand lohnt unternehmerisch einfach nicht mehr.
Wer sich damit beschäftigen will, kann hier weiterlesen:
https://www.golem.de/news/glasfaser-deutschland-startet-die-kupfernetzabschaltung-2402-181789.html
https://www.teltarif.de/glasfaser-kupfer-umschaltung-gigabitforum/news/94480.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Gigabitforum/start.html
* ausgenommen politische Vereine, oder Wählergruppen. Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Projekte und abgeschlossener Abrechnung / Statistik.